AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote von artattendance sind freibleibend. Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages aufgrund der Leistungsbeschreibung unter Einbeziehung dieser AGB verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Bestätigung von artattendance zustande, im Regelfall in schriftlicher oder elektronischer Form.
2. Mit der Anmeldung erkennt der Besteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von artattendance an. Bei einem mündlichen Vertragsschluss erfolgt die Anerkenntnis der AGB durch unmittelbare Kenntnisnahme bei artattendance bzw. durch Zustimmung zur Nachreichung.
3. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag nach dem Inhalt der Bestätigung zustande, wenn der Besteller nicht innerhalb einer Woche nach Zugang widerspricht oder der Auftrag ohne Widerspruch des Kunden entsprechend der Bestätigung durchgeführt wird.
 
§ 2 Leistungsinhalt
1. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Durchführung von Kunst- und Kulturführungen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Die Leistung umfasst nicht:
– die Beaufsichtigung von Kunden bzw. Begleitpersonen (Kindern, Jugendlichen, hilfsbedürftigen Personen),
– die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller bei sich trägt,
– Information über die für den jeweiligen Kunden einschlägigen Regelungen und deren Einhaltung, wie z.B. Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften.
 
§ 3 Leistungsänderungen
1. Wegfall einzelner Leistungsteile nach Vertragsschluss, die nicht von artattendance zu vertreten sind, berechtigen nicht zu Preiskürzungen. Dasselbe gilt für Änderungen, soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. artattendance hat den Besteller über Änderungen und Änderungsgründe unverzüglich zu informieren.
2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung von artattendance möglich.
 
§ 4 Preis und Zahlungen
1. Das vereinbarte Honorar ist sofort fällig. Rechnungen sind vierzehn Tage nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer (19%).
2. Nebenkosten (z. B. Eintrittspreise, Verpflegungskosten, Transportgebühren) sind im Preis nicht enthalten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.
3. Mehrkosten aufgrund vom Kunden gewünschter Leistungsänderungen (z.B. anderes Museum) oder Umbuchungen werden zusätzlich berechnet: Hierfür kann artattendance folgenden Mehrkostenaufwand verlangen:
– 10 Tage bis 48 Stunden vor dem geplanten Führungsbeginn 10 % Aufschlag
– 24 bis 12 Stunden vor dem geplanten Führungsbeginn 20 % Aufschlag
– weniger als 12 Stunden vor dem geplanten Führungsbeginn 30 % Aufschlag
4. artattendance ist berechtigt, von Privatkunden sowie Kunden mit Sitz im Ausland das Honorar in voller Höhe als Vorauszahlung zu verlangen.
5. Das Grundhonorar beträgt Minimum 2 Stunden.
 
§ 5 Stornierung vor Beginn der geplanten Führung durch den Kunden
1. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist artattendance berechtigt einen pauschalen Aufwandsersatz zu verlangen
– ab 19 bis 10 Tage vor dem geplanten Führungsbeginn 25 %
– 10 Tage bis 12 Stunden vor dem geplanten Führungsbeginn 75 %
– weniger als 12 Stunden vor dem geplanten Führungsbeginn 90 %
Der Besteller hat das Recht, eine Ersatzperson zu benennen, mit der Folge, dass der Aufwandsersatz entfällt. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt.
Verspätungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nach 35 Minuten Wartezeit verlässt der Gästeführer den Treffpunkt und stellt das vereinbarte Honorar in Rechnung.
2. Vorzeitige Beendigung/ Änderung: Bei vorzeitigem Abbruch der Leistungen auf Wunsch des Kunden ist der vereinbarte Preis fällig.
3. Dies gilt nicht bei notwendigen Änderungen bzw. Abbruch der vereinbarten Leistungen die von keiner Seite zu vertreten sind. artattendance steht dann eine angemessen Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu. Entstehen Mehrkosten wegen höherer Gewalt (z.B. für Rückbeförderung), so sind diese vom Kunden zu tragen.
 
§ 6 Stornierung und Kündigung durch artattendance
1. Rücktritt
artattendance behält sich vor vollständig oder teilweise vom Vertrag zurücktreten,
– bei Unzumutbarkeit der Leistungserbringung wegen höherer Gewalt,
– bei plötzlicher Erkrankung des Führungspersonals ohne Ersatzmöglichkeit,
– wenn der Kunde die Leistungserbringung unzumutbar beeinträchtigt oder sich sonst vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Leistungserbringung unzumutbar ist.
2. artattendance steht in diesem Fall der vereinbarte Preis zu, unter Anrechnung etwaig ersparter Aufwendungen.
 
§ 7 Haftung
1. artattendance haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung, d.h. die Vorbereitung und Durchführung der Führungen, sowie die sorgfältige Auswahl und Vermittlung von Fremdleistungen (z.B. Bahn- Bus-, Taxi- oder Chauffeurfahrten, Museen, Theater, Gastronomie, etc.).
2. Im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes haftet artattendance für die ordnungsgemäße Durchführung der Führung.
Im übrigen haftet artattendance nicht für Fremdleistungen.
3. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, außer bei grobem Verschulden von artattendance, sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
4. Der Besteller ist verpflichtet, mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen jeder Art artattendance unverzüglich anzuzeigen.
 
§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand wird München vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 
§ 9 Datenschutz
Der Kunde stimmt der Verwendung der persönlichen Daten im Rahmen der Kundenbetreuung von artattendance auch in Zukunft zu. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Im übrigen gilt das Bundesdatenschutzgesetz.
 
§ 10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.